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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Personalvermittlung Balata Services GmbH

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Balata Services , Birchstrasse 126, 8156 Oberhasli gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der Kunden mit Balata Services. Balata Services bietet Ihre Dienstleistungen im Bereich Vermittlung von Fachpersonal zwischen Deutschland und der Schweiz direkt und indirekt den Kunden an. Zudem besitzt und betreibt sie dafür die Website www.balata-services.ch Balata Services verfügt über eine Bewilligung des Kantons Zürich und des schweizerischen Staatssekretariates für Wirtschaft SECO für Arbeitsvermittlung ins oder aus dem Ausland (Art. 2 Abs. 1 und 3 Arbeitsvermittlungsgesetz der Schweiz AVG). Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche von Balata Services Personal vermittelt haben möchte und mit Balata Services dazu geschäftliche Beziehungen pflegt. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen bedürfen zur ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Balata Services. Der Kunde bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Balata Services bzw. bei Vertragsschluss, diese AGB umfassend anzuerkennen.

 

  1. Informationen auf www.balata-services.ch

www.balata-services.ch beinhaltet Informationen über Dienstleistungen. Preisänderungen sowie sonstige Änderungen bleiben vorbehalten. Alle Angaben auf www.balata-services.ch (Dienstleistungsbeschreibungen, Abbildungen, Filme und sonstige Angaben) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar, ausser es ist explizit anders vermerkt. Balata Services bemüht sich, sämtliche Angaben und Informationen auf www.balata-services.ch korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen, jedoch kann Balata Services weder ausdrücklich noch stillschweigend dafür Gewähr leisten.

 

Sämtliche Angebote auf www.balata-services.ch gelten als freibleibend und sind nicht als verbindliche Offerte zu verstehen. Balata Services kann keine Garantie abgeben, dass die auf www.balata-services.ch aufgeführten Dienstleistungen erbracht werden können. Daher sind alle Angaben zu Dienstleistungen ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

 

                                              

  1. Vertragsabschluss und Vermittlungshonorar

Zwischen Balata Services und dem Kunden besteht ausschliesslich ein Auftrag über Personalvermittlungsdienstleistungen. Balata Services ist eine reine Personalvermittlung. Arbeitsverträge kommen ausschließlich und direkt zwischen dem Kunden und der Kandidatin respektive dem Kandidaten zustande. Das Einholen der notwendigen (Arbeits-)Bewilligung für die anzustellende Kandidatin resp. den anzustellenden Kandidaten und das Einhalten des Schweizer Arbeitsgesetzes (ArG) ist in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Die Dienstleistungen von Balata Services sind bis zu einem Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit einer durch Balata Services vorgeschlagenen Kandidatin oder einem Kandidaten kostenlos.

 

Gebührenstruktur: Unsere Gebühr richtet sich nach einem Prozentsatz der Bruttojahresgesamtvergütung des Kandidaten im ersten Jahr. Die Bruttojahresgesamtvergütung gilt als Jahreseinkommen gemäss AHV (Schweizer Sozialversicherung (Bruttojahresgehalt, inklusive Provisionen und Prämien)), sowie anderer nicht AHV-pflichtiger monetärer Vorteile (z. B. Firmenwagen, Wohnungszuschuss, Pauschalbeiträge, sowie alle anderen Vergütungen.). Für den variablen Teil des Gehalts bildet die 100%ige Zielerreichung die Grundlage für die Gehaltskalkulation. Für die private Nutzung eines Firmenwagens wird ein Pauschalbetrag von CHF 10’000. – zum Bruttojahresgehalt hinzugefügt. Das Rekrutierungshonorar ist erfolgsabhängig und wird fällig, sobald ein Arbeitsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem platzierten Kandidaten zustande gekommen ist (d. h. unabhängig vom tatsächlichen Startdatum des Kandidaten).

Reisekosten der Kandidaten zum Vorstellungsgespräch beim Kunden werden gesondert zwischen dem Kunden und dem Kandidaten abgerechnet. Balata Services schließt jegliche Kostenübernahme aus.

 

Bietet der Kunde einer von Balata Services vorgeschlagenen Kandidatin respektive einem Kandidaten eine andere Arbeitsstelle an und kommt darüber ein Arbeitsvertrag zustande, so ist das Vermittlungshonorar Balata Services dennoch geschuldet.

 

Falls nicht anders zwischen Balata Services und dem Kunden vereinbart, wird das Grundgehalt für die Gebührenberechnung von Teilzeitstellen und befristete Arbeitsverträge auf Basis des anteiligen jährlichen Vollzeitäquivalentgehalts, non-pro-rata, berechnet.

Ungeachtet der obengenannten Artikel beträgt die Mindestgebühr pro Auftrag CHF 10‘000.-

Das Mandat wird auch dann als erfüllt erachtet, und der Kunde zahlt Balata Services die vereinbarten Gebühren, wenn:

  • er von Balata Services vorgeschlagene Kandidat vom Kunden nicht eingestellt wird oder der Kandidat das Stellenangebot ausschlägt und eben dieser Kandidat binnen 12 Monaten nach Zusendung des CVs an den Kunden von eben diesem Kunden eingestellt wird.

  • Jemand einem Kunden vorgeschlagen wird und dieser die Person Dritten vorschlägt, egal ob diese mit ihm in irgendeiner Weise verbunden ist oder nicht, und diese Person vom Dritten binnen 12 Monate nach Zusendung des CVs an den Kunden von eben diesem Kunden eingestellt wird.

  • Diese Konditionen gelten auch, wenn die Einstellung auf eine andere Stelle als die ursprünglich vorgesehene erfolgt und ungeachtet von den Gründen, die zum Abschluss des Vertrags geführt haben, insbesondere (ungeachtet des Zeitpunkts) (1) wenn der Kandidat sich bei dem Kunden beworben hat, (2) er von dem Kunden angesprochen wurde oder (3) Dritte den Kandidaten vermittelt haben. Der Kunde verpflichtet sich, Balata Services innerhalb von 7 Kalendertagen nach Vertragsabschluss mit dem Kandidaten zu informieren.

Entschliesst sich der Kunde, mehr Kandidaten als ursprünglich vertraglich vorgesehen einzustellen, so zahlt er Balata Services die entsprechenden Gebühren für jeden der eingestellten Kandidaten, wie vereinbart.

Wird das Mandat vom Kunden beendet, so sind unbeschadet der entsprechenden Bestimmungen alle aufgrund der Beendigung eingegangenen Gebühren zu zahlen.

 

  1. Bezahlung

Der Kunde ist verpflichtet, die von Balata Services in Rechnung gestellten Beträge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.—. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

 

  1. Rücktritt

Sowohl Balata Services als auch der Kunde hat das Recht, vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einer Kandidatin oder einem Kandidaten jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten.

 

Kommt nach Kündigung des Auftrags ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Kunden und einer von Balata Services vorgeschlagenen Kandidatin oder einem Kandidaten zustande, wird das Honorar in voller Höhe fällig.

 

  1. Haftung und Gewährleistung

Gewährleistung: Wenn der Auftraggeber oder der Kandidat den Arbeitsvertrag nach Unterzeichnung des Arbeitsvertrages und innerhalb von 3 Monaten nach Starttermin kündigt, findet Balata Services einen Ersatzkandidaten ohne zusätzliche Kosten. Der Austausch unterliegt folgenden Bedingungen:

  • Der Kunde gibt Balata Services innerhalb von sieben Tagen nach Kündigung, schriftlich über das Ende des Arbeitsverhältnisses Bescheid.

  • Das Ende des Arbeitsverhältnisses ist nicht auf einen Personalabbau oder auf eine andere (allgemeine) Entlassungsmassnahme, Unternehmungsumstrukturierung, Änderung des Managements/der Stellenbeschreibung oder des Stelleninhalts, Schwangerschaft, Krankheit, Verletzung oder Tod des Kandidaten, Pandemie oder Epidemie zurückzuführen.

  • Wenn Balata Services exklusiv den Auftrag erhält, den Ersatzkandidaten zu suchen, und den Ersatzkandidaten für die vereinbarte Stelle nicht innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung des Vertrages findet, wird die folgende Rückerstattung der Gebühr vereinbart: 75% des Honorars, wenn die Kündigung des Arbeitsvertrages im ersten Monat erfolgt; 50% im zweiten Monat und 25% im dritten Monat.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die obengenannte Garantie auf eine zusätzliche Suche beschränkt ist und keine weitere Rückerstattung oder Ersetzung des Ersatzkandidaten gelten gemacht werden kann. Die Gewährleistung erfolgt, wenn die entsprechenden Gebühren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum beglichen werden.

Während der Laufzeit des Auftrags und während eines anschliessenden Zeitraumes von 12 Monaten schliesst der Kunde keinen Arbeitsvertrag oder eine andere Vertragsbeziehung mit einer Person ab, die ein Mitarbeiter oder Vertreter von Balata Services zum Zeitpunkt des Auftrags war, sofern nicht zuvor eine schriftliche Genehmigung von Balata Services vorliegt. Nichtbeachtung dieser Klausel führt zu einer Strafe von CHF 50,000 für den Kunden, die innerhalb von 30 Tagen ab Beginn des Arbeitsverhältnisses mit dem Kunden zu begleichen ist.

 

  1. Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen von Balata Services für die Website www.balata-services.ch sind integraler Bestandteil dieser AGB.

 

Der Kunde verpflichtet sich, die von Balata Services zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Direkte Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis der Kandidatin respektive des Kandidaten erfolgen. Dossiers von Kandidatinnen und Kandidaten, bei denen keine Anstellung zustande kommt, sind Balata Services unverzüglich zu retournieren respektive zu löschen.

 

Balata Services verpflichtet sich, Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion abzuwickeln und vertrauliche Informationen nur mit Einwilligung des Kunden an Kandidaten weiterzugeben.

 

  1. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von Balata Services jederzeit geändert werden. Die neue Version tritt durch Publikation auf der Website von Balata Services in Kraft.

 

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

 

  1. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung. Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung. Der Gerichtsstand ist Luzern, soweit das Gesetz keine zwingenden Gerichtsstände vorsieht.

 

Oberhasli, 20.08.2024

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